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AGB Präambel

5KEYS – ein Projekt von Andy Uliczka

Das Online Portal 5KEYS hat die Funktion eines Marktplatzes und die Aufgabe Kunde und Produzent oder Dienstleistung zusammen zu bringen. Als Vermittlungsmedium steht in erster Line der Vertrieb hier genannt Netzwerkpartner.

Kunden haben im Netzwerkpartner einen direkten Ansprechpartner und Berater für die Produkte und Dienstleistungen im Netzwerk von 5KEYS. 5KEYS tritt hier als Vermittler auf, das Vertragsverhältnis entsteht direkt zwischen dem Kunden und dem Produktpartner/Lieferant. Andy Uliczka sucht besondere Produkte für die Kunden des Netzwerkes am Markt und liefert durch seine Netzwerkpartner den Mehrwert der Beratungsleistung mit.

Netzwerkpartner kennen sich mit dem Portfolio von 5KEYS aus, vermitteln seinen persönlichen Kunden die Produkte für welche ein Bedarf besteht. Dabei kann der Netzwerkpartner auf alle Produkte und Dienstleistung von 5KEYS zurückgreifen oder sich auf einen Brand oder eine Branche spezialisieren. Durch die Vielfalt des Produktportfolios bei geleichzeitiger spezialisierter Darstellung ist dieses Geschäftsmodel als Zweiteinkommen im Homebusiness extrem geeignet.

Alle Produkte im Portfolio werden verschiedenen Brands bzw. Themenbereichen zugeordnet. Somit findet der Kunde nicht alle Produkte in einem Shop, sondern auf unterschiedlichen Shops, welche im Hintergrund alle auf einem System laufen. Der Fokus bleibt hier auf dem Thema, welches den Kunden interessiert. Brandgeber sind verantwortlich einen Themenbereich, die Shoppflege und die Betreuung der Netzwerkpartner und Produktgeber dieses Brands. Er kümmert sich um Information- und Schulungsmaterial für alle Produkte in seinem Brand. Und betreut die Produktgeber seines Brands, falls er nicht Brandgeber und Produktgeber in einer Person ist. Ein besonderer Vorteil für Brandgeber ist, dass Sie ein eigenständiges MLM-System erhalten, ohne es neu aufbauen zu müssen und zugleich Zugriff auf einen bestehenden Vertrieb haben. Im Verhältnis zu einem selbständigen Vertriebsaufbau investiert er nur einen schwindend geringen Bruchteil in sein Vorhaben.

Der Produktgeber / Lieferant kann ein Hersteller oder Dienstleister sein, der die Chance ergreifen möchte, seine Produkte oder Dienstleistungen über einen Vertrieb vertreiben zu lassen. Der Produktgeber wird im jeweiligen Brand gelistet und kann dort alle seine Produkte eintragen lassen. Neben der einmaligen Listungsgebühr für den Produktgeber und seine Produkte und einer jährlichen Mitgliedschaft bezahlt der Produktgeber nur im Erfolgsfalle, also wenn seine Produkte vermittelt wurden, eine gemeinsam verhandelte Erfolgsprämie an das Netzwerk. Er profitiert ebenfalls vom gesamten Netzwerk und bekommt den optimalen Support für die Vermarktung seiner Produkte. Produktgeber sowie Brandgeber bekommen besondere Rabatte auf die Produktion von digitalen Produkten, Werbefilmen und Schulungsfilmen. Der Produktgeber ist der direkte Ansprechpartner der vermittelten Kunden. Das Vertragsverhältnis kommt unmittelbar zwischen Produktgeber und Kunde zustande.

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen von Andy Uliczka , Im kleinen Dorf 2, 29588 Oetzen, Germany, E-Mail-Adresse: service@5keys.me

(2) Andy Uliczka bietet über ihren Onlineshop den Verkauf von genehmigungsfreien Waren und Schulungspaketen (künftig Waren) an. Andy Uliczka erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf dieser Website einsehbar sind, vor einem Kauf bestätigt werden müssen und herunterladbar sind.

(3) Sollten Sie Anlass zu Beschwerden haben, können Sie uns unter den in Absatz 1 genannten Angaben kontaktieren.

(4) Auf dem Marktplatz gelten die AGB der Anbieter.

(5) Für Film und Graphik gelten erweitere Bedingungen, welche in einem extra Abschnitt beschrieben sind

§ 2 Vertragsschluss /Vertragssprache

(1) Die Präsentation der Waren insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von Andy Uliczka dar.

(2) Der Kunde kann, nachdem er sich bei von Andy Uliczka registriert hat und er sich in seinen Account eingeloggt hat, eine Ware in den Warenkorb legen, indem er das Einkaufswagensymbol anklickt. Der Kunde kann den Warenkorb jederzeit wieder leeren, indem er deren Anzahl ändert oder den Bestellvorgang durch Schließen des Browserfensters beendet. Die Änderungen können mittels Maus und Tastatur vorgenommen werden. Durch Anklicken des Buttons "ZUR KASSE" wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, in der er die Zahlungsart für den Abschluss des Kaufvertrages wählen kann. Sodann werden dem Kunden diese Kauf-AGB Hardware, der Risikohinweis sowie die Datenschutzbestimmungen angezeigt, die er lesen und dessen Kenntnisnahme der Kunde durch das Setzen eines entsprechenden aktiven Häkchen bestätigen muss. Für den Fall, dass der Kunde an dieser Stelle nochmals Änderungen an seiner Bestellung durchführen möchte, kann er dies jederzeit im Bestellfeld durchführen. Wenn keine Änderungen an der Bestellung mehr durchgeführt werden sollen, kann durch Anklicken des Buttons „JETZT ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ der Bestellvorgang abgeschlossen und der Antrag auf Abschluss eines verbindlichen und kostenpflichtigen Kaufvertrages versendet werden. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt. Andy Uliczka speichert die Kundenbestellung und die eingegebenen Bestelldaten gemäß der Datenschutzerklärung.

(3) Der Kunde wird über den Eingang der Bestellung im Dashboard informiert. Diese Bestellbestätigung stellt zugleich auch die Annahme des Kaufvertrages durch Andy Uliczka oder deren Produktgeber dar.

§ 3 Datenschutzerklärung

Andy Uliczka erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt -soweit nicht anders vereinbart- ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen, wobei als Arbeitstage Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen, anzusehen sind. Der Lauf der Lieferfrist beginnt am Tag nach Eingang der Zahlung.

(2) Entstehen Andy Uliczka aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

(3) Lieferungen, die durch Teilnehmer am Marktplatz direkt erfüllt werden, können abweichende Lieferbedingungen haben.

§ 5 Versand / Versandkosten

(1) Die Versandkosten hängen vom jeweiligen Produktgeber und dem Versandziel ab und sind im Shop bei dem jeweiligen Produkt zu finden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden die Zahlung per Kreditkarte über Paypal , SEPA-Überweisung zur Verfügung.

(2) Alle Preise sind als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich Versandkosten, zu verstehen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Andy Uliczka bez. des jeweiligen Marktplatzlieferanten/Produktgebers.

 § 8 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie von Andy Uliczka , Im kleinen Dorf 2, 29588 Oetzen, Germany: mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

- An Andy Uliczka , Im kleinen Dorf 2, 29588 Oetzen, Germany, E-Mail-Adresse: service@5keys.me

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

- Bestellt am (*) / erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Name und ID des Vermittlers (Empfehlungsgeber oder Netzwerkpartner)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 9 Mängelhaftung / Haftungsbeschränkung

(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht zu. Hinsichtlich der Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt. 

(2) Andy Uliczka bez. der Produktgeber haftet -mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) - nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist -außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) - der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Andy Uliczka.

(5) Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Altersbeschränkung

Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

Die nachfolgenden Bestimmungen sind ergänzend auf Dienstleistungen wie Graphikerstellung und Filmaufnahmen sowie Autorentätigkeit und Unternehmensberatung, zusammenfassend Medienproduktion genannt, mit von Andy Uliczka als Produktgeber anzuwenden.

§ 11 Geltungsbereich Medienproduktion / Content Creation

Für die Geschäftsbeziehung zwischen von Andy Uliczka und den Auf­trag­ge­bern gel­ten für al­le An­­ge­bo­te und Leis­tun­gen der Film- bez. Graphikproduktion, Autoren und Beratertätigkeit. Es gelten aus­schließ­lich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auf­trag­ser­tei­lung gültigen Fassung. Die Auf­trag­ge­ber können diese AGB unter der Webadresse https://5keys.de/agb je­der­zeit aufrufen und mit Hilfe ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf ihrem Rechner spei­chern.

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke der Filmproduktion. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

Ab­wei­chen­de Bedingungen des Auftraggebers wer­den nicht anerkannt, es sei denn Andy Uliczka stimmt ih­rer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Andy Uliczka kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gel­ten auch für die zukünftigen Ge­schäfts­beziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

§ 12 Vertragsschluss

Die Angebote von Andy Uliczka sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde, die Bestellung des Auftraggebers durch Andy Uliczka schriftlich bestätigt wird oder Andy Uliczka mit der Ausführung begonnen hat.

Vorleistungen, welche Andy Uliczka im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

§ 13 Prä­sen­ta­ti­on

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Andy Uliczka so­wie deren Präsentation erfolgt – sofern nichts anderes in Aufträgen vereinbart worden ist – gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.

Jeg­liche, auch nur teil­wei­se Ver­wen­dung der von Andy Uliczka im Hin­blick und mit dem Zie­l ei­nes Ver­trags­ab­schlus­ses dem po­ten­ti­el­len Auf­trag­ge­ber vor­ges­tell­ten oder über­reich­ten Ar­bei­ten und Leis­tun­gen (Prä­sen­ta­tio­nen), un­ab­hän­gig da­von, ob sie ur­he­ber­recht­lich ge­schützt sind, be­darf der vor­he­ri­gen Zu­stim­mung von Andy Uliczka. Die­ser Zustimmungs­vor­be­halt gilt auch für die Ver­wen­dung in ge­än­der­ter oder be­ar­bei­te­ter Form und für die Ver­wer­tung der den Arb­ei­ten und Leis­tun­gen von Andy Uliczka zu­grun­de lie­gen­den Ideen, so­fern die­se in den bis­he­ri­gen Wer­be­mit­teln kei­nen Nie­der­schlag ge­fu­nden ha­ben.

In der An­na­hme ei­nes Prä­sen­ta­tions­ho­no­rars liegt kei­ne Zu­stim­mung zur Ver­wen­dung der Arbei­ten und Leis­tun­gen von Andy Uliczka.

Werden Ur­he­bernutzungs- und Ei­gen­tums­rech­te an den von Andy Uliczka im Rah­men von Prä­sen­ta­tio­nen vor­ge­leg­ten Ar­bei­ten ver­ein­ba­rungs­ge­mäß voll be­zahlt, ge­hen die Ur­he­ber-, Nut­zungs- und ggf. Ei­gen­tums­recht ent­spre­chend den Aus­füh­run­gen un­ter Punkt 12 über.

§ 14 Leis­tungs­um­fang und Ab­wick­lung der Aufträge

Der Leis­tungs­um­fang der Auf­trä­ge er­gibt sich so­wohl aus dem Ver­trag als auch aus der je­weils beim Ver­trags­schluss ak­tu­el­len Pro­dukt- oder Leis­tungs­be­schrei­bung.

Zu­sätz­li­che und/oder nach­träg­li­che Än­de­run­gen be­dür­fen der Schrift­form.

Die von Andy Uliczka über­sand­ten Entwürfe/Muster sind ver­bind­lich, sobald sie vom Auf­trag­ge­ber freigegeben worden sind.

Die vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

So­weit von Andy Uliczka Drit­te, bei­spiels­wei­se Dru­cke­reien im Rah­men des Ver­trags­ver­hält­nis­ses be­auf­tragt wor­den sind, Men­gen für den Auf­trag­ge­ber her­zu­stel­len und zu liefern, haf­tet Andy Uliczka nicht für Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen in ei­nem Um­fang von bis zu 10 %.

Vor­la­gen, Da­tei­en und sons­ti­ge Ar­beits­mit­tel (ins­be­son­dere Ne­ga­ti­ve, Mo­del­le, Ori­gi­na­lil­lu­stra­tio­nen etc.), welche Andy Uliczka er­stellt oder er­stel­len lässt, um die nach dem Ver­trag ge­schul­de­te Leis­tung zu er­brin­gen, blei­ben Ei­gen­tum von Andy Uliczka. Andy Uliczka ist we­der zur He­raus­ga­be noch zur Auf­be­wah­rung ver­pflich­tet.

§ 15 Treueb­in­dung

Die Treuebindung an den Auftraggeber verpflichtet Andy Uliczka zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.

§16 Konkurrenzausschluss

Andy Uliczka verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten des Auftraggebers.

Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch Andy Uliczka korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Vertrages mit von Andy Uliczka im Bereich des Vertragsgegenstandes keine Agenturen für Werbung gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projekts zu beauftragen.

§ 17 Auf­trags­er­tei­lung an Drit­te

Andy Uliczka ist be­rech­tigt, die ihr über­tra­ge­nen Auf­ga­ben selbst aus­zu­füh­ren oder Drit­te da­mit zu be­auf­tra­gen.

Andy Uliczka ist be­rech­tigt, Auf­trä­ge zur Pro­duk­ti­on von Wer­be­mit­teln, an de­ren Er­stel­lung Andy Uliczka ver­trags­ge­mäß mit­ge­wirkt hat, im Na­men des Auf­trag­ge­bers zu er­tei­len, es sei denn, der Auf­trag­ge­ber be­hält sich die­ses Recht aus­drück­lich vor und gibt die­se In­for­ma­ti­on an Andy Uliczka schrif­tlich in­ner­halb ei­ner Frist von zwei Wo­chen ab Ver­trags­schluss be­kannt.

Hat der Auf­trag­ge­ber in­ner­halb die­ser Frist von zwei Wo­chen kei­ne aus­drück­li­che Er­klä­rung ab­ge­ge­ben, gilt sein Schwei­gen als Er­tei­lung ei­ner Voll­macht, so­weit er Kauf­mann i.S.d. HGB ist. Andy Uliczka wird den Auf­trag­ge­ber, der nicht Kauf­mann i.S.d. HGB ist, auf diese Be­deu­tung seines Ver­hal­tens und auf die hie­raus resultierenden Rechtsfolgen in der bei Vertragsabschluss besonders hinweisen.

Auf­träge er­teilt Andy Uliczka in ei­ge­ne­m Na­men und auf ei­ge­ne Rech­nung.

Wer­den Men­gen­ra­bat­te oder Mals­taffeln (einen gestaffelten Wiederholungsrabatt , der dem werbenden Unternehmen für das mehrfache Schalten eines (identischen) Werbemittels im gleichen Werbeträger gewährt wird) in An­spruch ge­nom­men, er­hält der Auf­trag­ge­ber bei Nicht­er­fül­lung der Ra­batt-/ oder Staf­fel­vo­raus­set­zun­gen ei­ne Nach­be­las­tung, die so­fort fäl­lig wird.

Für man­gel­haf­te Leis­tungen Dritter oder der Wer­be­trä­ger haf­te­t Andy Uliczka nicht. Andy Uliczka ver­pflich­tet sich al­ler­dings im Fal­le ei­ner man­gel­haf­ten Leis­tung zum Er­satz für den Ge­währ­leis­tungs­aus­schluss ih­re Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che geg­en Dritte oder den Wer­be­trä­ger an den Auf­trag­ge­ber ab­zu­tre­ten.

§ 18 Lie­fe­rung und Lie­fer­fris­ten

Andy Uliczka hat ih­re Lie­fer­pflicht er­füllt, so­bald die Ar­bei­ten und Leis­tun­gen von Andy Uliczka zur Ver­sen­dung ge­bracht sind. Das Ri­si­ko der Über­mitt­lung, z.B. Be­schä­di­gung, Ver­lust, Ver­zö­gerung, gleich mit wel­chem Me­dium über­mit­telt wird, trägt der Auf­trag­ge­ber.

Lie­fer­fris­ten und Lie­fer­ter­mi­ne sind nur ver­bind­lich, wenn der Auf­trag­ge­ber et­wai­ge Mit­wir­kungs­pflich­ten (z.B. Be­schaf­fung von Un­ter­la­gen, Frei­ga­ben, Be­reit­stel­lung von In­for­ma­tio­nen, Er­stel­lung von Leis­tungs­ka­ta­lo­gen/Pflich­tenheften) or­dnungs­gemäß er­füllt hat und die Ter­mi­ne von Andy Uliczka schrift­lich be­stä­tigt wor­den sind.

Von Andy Uliczka zur Ver­fü­gung ge­stell­te Vor­la­gen und Ent­wür­fe sind nach Far­be, Bild-, Strich- oder Ton­ges­tal­tung erst dann ver­bind­lich, wenn ih­re ent­spre­chende Rea­li­sie­rungsmöglichkeit schrift­lich von Andy Uliczka be­stä­tigt wor­den ist.

Ge­rät Andy Uliczka mit seinen Leis­tun­gen in Ver­zug, so ist ihm zu­nächst ei­ne an­ge­mes­se­ne Nach­frist zu ge­wäh­ren. Nach frucht­lo­sem Ab­lauf der Nach­frist kann der Auf­trag­ge­ber vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. Er­satz des Ver­zugs­scha­dens kann nur bis zu Hö­he des Auf­trags­wer­tes (Ei­gen­leis­tung aus­schließlich Vor­leis­tung und Ma­te­ri­al) ver­langt wer­den.

Die Lie­fer­frist ver­län­gert sich bei Ein­tritt un­vor­her­ge­se­he­ner Hin­der­nis­se, die au­ßer­halb des Macht­be­reichs von Andy Uliczka lie­gen, so­weit sol­che Hin­der­nis­se nach­weis­lich auf die Lie­ferung des Lie­fer­ge­gens­tan­des er­he­blichen Ein­fluss haben. Die Lie­fer­frist ver­län­gert sich ent­spre­chend der Dau­er der­ar­ti­ger Maß­nah­men und Hin­der­nis­se. Andy Uliczka wird das Auf­tre­ten so­wie die Tat­sache, dass ein der­ar­ti­ges Hin­der­nis­ be­ho­ben ist, dem Auf­trag­ge­ber un­ver­züg­lich mit­tei­len.

Wett­be­werbs­recht­li­che Über­prüfungen sind nur dann Auf­ga­ben von Andy Uliczka, wenn diese aus­drück­lich ver­ein­bart sind.

Lie­fe­run­gen er­fol­gen auf Kos­ten von Andy Uliczka. Ver­pa­ckung, Fracht, Por­to, Ver­si­che­rung und sons­ti­ge Ver­sand­kos­ten sind hier­von je­doch nicht erfasst. Die­se Kos­ten wer­den dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung ge­stellt.

Kommt der Auf­trag­ge­ber mit der An­nah­me der Leistun­g in Ver­zug oder un­ter­lässt bzw. ver­zö­gert der Auf­trag­ge­ber ei­ne ihm ob­lie­gen­de Mit­wir­kung, so kann Andy Uliczka den ent­stan­de­nen Leis­tungs­aus­fall dem Auftraggeber in Rech­nung stel­len.

§ 19 Zah­lungs­be­din­gun­gen, Zah­lungs­ver­zug

Ver­ein­bar­te Prei­se sind Net­to-Prei­se, zu de­nen die je­weils gel­ten­de Mehr­wert­steu­er hin­zu­kommt. Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­ben, Zöl­le oder sons­ti­ge auch nach­träg­lich ent­ste­hen­de Ab­ga­ben wer­den an den Auf­trag­ge­ber wei­ter­be­rech­net.

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u.ä. sowie Aufwendungen für Telefon, Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Das Entgelt für Leistung von Andy Uliczka ist für Andy Uliczka kostenfrei in voller Höhe ohne Abzüge wie Skonti oder Rabatte binnen sieben Tagen (Zahlungseingang) nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Das Entgelt ist grundsätzlich auf das auf den Geschäftsunterlagen von Andy Uliczka genannten Konto zu überweisen.

Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung acht Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt erhebt Andy Uliczka Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, der dem Bundesanzeiger oder dem Internet entnommen werden kann. Ist an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 8% Punkte über dem Basiszinssatz.

Über die Verzugszinsen hinaus behält sich Andy Uliczka die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.

Rügt der Auftraggeber, der Auftrag sei nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden, so tritt die Fälligkeit des Entgelts bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung der letzten Rate erst mit der Behebung des gerügten Mangels ein, wenn Andy Uliczka diesen entweder anerkannt hat oder im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Berechtigung der Rüge, in der das entsprechende Verfahren abschließenden Entscheidung festgestellt wird.

Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber von Andy Uliczka die entstandenen Kosten im vol­lem Umfang zu ersetzen. Wur­de vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, jede Änderung seiner Bankverbindung un­ver­züg­lich an Andy Uliczka mitzuteilen.

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen we­gen irgendwelcher von Andy Uliczka nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

Bei länger andauernden Projekten behält Andy Uliczka sich die Erstellung von Teilrechnungen vor.

Mit diesen sollen die bis­her erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

Andy Uliczka behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist an­ge­kün­digt werden.

Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leis­tungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wo­bei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von Andy Uliczka diesem eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Tei­le eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts be­rechnet. Andy Uliczka kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten ei­nen Mehr­auf­wan­daufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen rich­tet (Her­aufs­tu­fung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Andy Uliczka sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Andy Uliczka ist Andy Uliczka berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Ge­gen­leis­tung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. § 321 BGB .

§ 20 Eigentumsvorbehalt

Andy Uliczka behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Andy Uliczka zur Rücknahme nach Mah­nung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

§ 21 Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Andy Uliczka unbeschadet der Möglichkeit, ei­nen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auf­tra­ges entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wo­chen zum Quartalsende kündbar.

Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Andy Uliczka kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder ei­nem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.

Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

§ 22 Nutzungsrechte

Andy Uliczka überträgt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ih­rer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nut­zungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Andy Uliczka seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bun­des­re­pub­lik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von Andy Uliczka.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei von Andy Uliczka.

Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Andy Uliczka von allen An­sprü­chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 23 Kopien und Aufbewahrung

Andy Uliczka darf sich Kopien des Produktes für eigene Werbezwecke herstellen und diese vorführen. Jedoch erst, wenn das Produkt seitens des Auftraggebers im Einsatz ist.

Das Original Bild- und Tonmaterialien (Rohdaten) sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Andy Uliczka für zwei Jahre kostenlos eingelagert. Das Urheberrecht liegt ausdrücklich bei von Andy Uliczka.

Nach Ablauf der drei Jahre muss die Agentur oder der Auftraggeber nach Aufforderung durch Andy Uliczka entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll.

Unterlagen oder Produktionsdaten, die aus rechtlichen (Steuerlich, Urheberrechtlich, Bildrechtlich) länger gespeichert werden müssen, speichert und lagert Andy Uliczka auf eigene Kosten.

Alle Rechte nach dem Urheberrechtgesetz liegen bei von Andy Uliczka, dem Auftraggeber wird das Recht der bestimmungsgemässen Nutzen gewährt.

Eine Übertragung des Urheberrechts ist im Einzelfall durch eine schriftliche Vereinbarung und kostenpflichte Übernahme möglich. Diese berührt immer nur ein speziell zu bennendes und genau beschriebenes Projekt. Ohne diese Übertragung bleibt das Urheberrecht für alle Texte, Werbetexte, Slogans, Werbematerial, Schulungsmaterial, Schriftstücke, Fotos, Videos, Grafiken, Audiodateien, Filme und Animationen bei Andy Uliczka.

§ 24 Impressum

Andy Uliczka kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Person hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

Bei Veröffentlichungen wird die Filmproduktion in üblicher Form als Urheber genannt.

§ 25 Gewährleistung Medienproduktion

Von Andy Uliczka gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber, sofern er Kaufmann ist, unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor ei­ner Weiterverarbeitung innerhalb von 14 Tagen, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die un­ver­züg­li­che Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

Andy Uliczka haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet Andy Uliczka Gewähr.

Die Gewährleistungspflicht von Andy Uliczka ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vor­behalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine He­rab­set­zung der Vergütung oder Rück­gän­gigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt ins­beson­de­re vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von Andy Uliczka ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

§ 26 Haftungsbeschränkung Medienproduktion

Beruht der Fehler auf einem von Andy Uliczka zu vertretenden Umstand, so haftet Andy Uliczka für einen dem Auf­trag­ge­ber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Be­stim­mun­gen.

Wei­te­re Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen Andy Uliczka, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, po­si­ti­ve Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von Andy Uliczka.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht, wenn Andy Uliczka mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.

Andy Uliczka haftet weder für die über seine Dienste übermittelten Informationen, und zwar insbesondere nicht für de­ren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, oder dass der Sender rechtswidrig handelt, indem sie die Informationen übermittelt.

Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt Andy Uliczka alle dar­aus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.

Andy Uliczka haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern usw. von Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Einrichtungen von Werbeträgern zurückzuführen sind. Somit steht dem Auftraggeber aus diesen Gründen kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.

Andy Uliczka gibt keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemaßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen anhand durchgeführter Recherchen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.

Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die für Andy Uliczka die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, be­hörd­li­che Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Andy Uliczka oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Andy Uliczka autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten -, hat Andy Uliczka auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Andy Uliczka, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.

Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung aus­schließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten von Andy Uliczka durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die ents­tan­den sind, weil die ge­botene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Andy Uliczka nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Andy Uliczka weist den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Andy Uliczka liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Andy Uliczka handeln, von Andy Uliczka nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die von den Auftraggebern genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von Andy Uliczka haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von Andy Uliczka erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Andy Uliczka erbrachten Leistung.

Andy Uliczka führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Auftraggebers vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Andy Uliczka wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Andy Uliczka den Auftraggeber über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
Andy Uliczka kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers für diesen zumutbar ist.

§ 27 Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

Gegen Ansprüche von Andy Uliczka kann der Auftraggeber, der Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten An­sprü­chen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Gel­tend­machung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

Andy Uliczka hat an allen vom Auftraggeber bereits gestellten Daten, Vorlagen, Manuskripten, Materialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächs­ten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine er­heb­li­che Behinderung liegt vor, wenn

a) der Auftraggeber nicht mehr auf die Inf­ra­struk­tur von Andy Uliczka zu­grei­fen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt we­sent­lich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,

oder

c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Andy Uliczka liegenden Störung erfolgt kei­ne Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Andy Uliczka oder einer seiner Er­fül­lungs- oder Ver­richtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Aus­fallzeitraum über mehr als ei­nen Werktag erstreckt. Andy Uliczka informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und ers­tat­tet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.

Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.

§ 28 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst-Da­ten­schutz­ge­set­zes davon unterrichtet, dass Andy Uliczka seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben Information, maschinell verarbeitet.

Andy Uliczka verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – so weit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – we­der aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

Andy Uliczka hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Ge­schäfts- und Be­triebs­geheimnisse unterlassen.

Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Andy Uliczka. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Andy Uliczka während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Andy Uliczka auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer sol­chen Nutzung seiner Daten widersprechen. Andy Uliczka wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder Andy Uliczka gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, ins­be­son­de­re Straf­ver­fol­gungs­behörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vor­se­hen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 29 Pass­wort

So­fern der Auf­tra­gge­ber für den Zugang zum Server ein in­di­vi­du­el­les “Passwort” er­hält, ver­sich­ert er be­reits im eigenen Interesse, das Passwort vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat

§ 30 E-Mails

Andy Uliczka behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Auftraggeber zumutbar ist.
Andy Uliczka ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Auftraggebern abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Auftraggeberweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

Andy Uliczka ist al­ler­dings nicht ver­pflich­tet, die Lö­schung vor­zu­neh­men. Der Auftrag­ge­ber ist selbst da­für ver­ant­wort­lich, durch recht­zei­ti­ge Lö­schung zu ver­hin­dern, dass sein Spei­cher die Ka­pa­zi­täts­gren­ze er­reicht mit der Fol­ge der Nicht­auf­nah­me wei­te­rer elekt­ro­ni­scher Nach­rich­ten.

Die nachfolgenden Bestimmungen sind ergänzend für Netzwerkpartner/Networker/Handelsvertreter, die im Namen von Andy Uliczka und 5KEYS aktiv sind, bindend

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Netzwerkpartnervertrages zwischen von Andy Uliczka, Im kleinen Dorf 2, 29588 Oetzen, Deutschland vertreten durch Herrn Andy Michael Uliczka, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Andy Uliczka) und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (im Folgenden: Netzwerkpartner). 

(2) Andy Uliczka erbringt seine Leistungen gegenüber Netzwerkpartner ausschließlich auf der Grundlage dieses Abschnittes der Geschäftsbedingungen.

§ 31 Vertragsgegenstand und -abschluss des Networkpartnervertrages

(1) Die Plattform 5KEYS, welche in Deutschland und anderen Ländern über ein Netzwerkpartnernetzwerk hochwertige Produkte im unterschiedlichen Bereichen in einem Multishopsystem in digitaler, downloadbarer (Audios & Videos) sowie physischer Form (künftig: Waren) sowie Dienstleistungen vertreibt. Der Netzwerkpartner soll für Andy Uliczka Waren vertreiben (vermitteln). Für seine Tätigkeit erhält der Netzwerkpartner eine entsprechende Verkaufsprovision. Für die vorgenannte Tätigkeit ist es nicht erforderlich, andere Netzwerkpartner zu werben. 

(2) Neben der unter (1) beschriebenen Tätigkeit ist der Netzwerkpartner berechtigt, weitere Netzwerkpartner für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu gewinnen. Für die Betreuung und Pflege der so vermittelten Netzwerkpartner (Downline) erhält der werbende Netzwerkpartner eine entsprechende Betreuungsprovision an deren Umsätzen. Die Höhe der Provision richtet sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Netto – Vergütungswerten und dem jeweils geltenden Vergütungsplan einschließlich der dort geregelten Netto-Werte. 

§ 32 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss 

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher (Konsumenten) ist nicht möglich. Pro natürlicher Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und juristischer Person (z.B. AG, Ltd.) wird nur ein Netzwerkpartnerantrag akzeptiert. Wenn der Netzwerkpartner eine Personengesellschaft oder eine juristische Person ist, dann muss er alle erforderlichen Informationen über diese Gesellschaft (wie z.B. Geschäftsführer, Sitz der Gesellschaft, Handelsregistersitz- und nummer) bei der Registrierung als Netzwerkpartner angeben. Andy Uliczka behält sich vor Kopien der erforderlichen Unterlagen wie z.B. einen Handelsregisterauszug oder die Gesellschaftssatzung einzufordern. 

(2) Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften und ihren abhängigen Kindern wird, sofern sie unter derselben Anschrift leben, ebenfalls nur ein Netzwerkpartnerantrag je Paar und/oder Familie akzeptiert. 

(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages. 

(4) Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, den Netzwerkpartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und die Netzwerkpartnerbedingungen durch drücken des Button „Speichern“ vor Versendung des Online-Antrages zu akzeptieren. Mit dem „Speichern“ erklärt der Netzwerkpartner, den Risikohinweis für Netzwerkpartner zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Änderungen der personen- oder unternehmensbezogenen Daten des Netzwerkpartners sind unverzüglich im Dashboard unter „Meine Daten“ zu ändern oder schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@5keys.me zu melden. Andy Uliczka behält sich im Einzelfall vor, weitere Informationen von dem Netzwerkpartner einzuholen. 

(5) Andy Uliczka behält sich das Recht vor, Netzwerkpartneranträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung abzulehnen. 

(6) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1), (2) und (4) geregelten Pflichten, ist Andy Uliczka ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Netzwerkpartnervertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlten Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich Andy Uliczka für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. 

§ 33 Pflichten des Netzwerkpartners

(1) Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. 

(2) Dem Netzwerkpartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam) sowie das Werben über Social Media Kanäle. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. Erfolgsversprechen oder Heilaussagen) ist untersagt. Dem Netzwerkpartner ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Dem Netzwerkpartner ist es ferner untersagt, Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen. 

(3) Der Netzwerkpartner handelt als selbständiger Unternehmer. Er ist kein Arbeitnehmer oder Handelsvertreter, sondern Netzwerkpartner, nämlich Vermittler und/oder Wiederverkäufer, so dass keine Umsatzvorgaben oder Abnahmepflichten bestehen. 

(4) Der Netzwerkpartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich, eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Netzwerkpartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für Andy Uliczka erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. Andy Uliczka behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. einzufordern, die ihr durch Nichtanmeldung des Gewerbes erwachsen, außer der Netzwerkpartner hat die Nichtanmeldung nicht zu vertreten. Von Andy Uliczka werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Netzwerkpartner entrichtet. Der Netzwerkpartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von Andy Uliczka Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen. 

(5) Dem Netzwerkpartner ist es untersagt, zusätzliche Wettbewerbsprodukte (Waren) oder Produkte/Dienstleistungen anderer Network-Marketing-Unternehmen oder vergleichbarer Unternehmen zu bewerben und/oder zu vertreiben, sofern hier nicht eine ausdrückliche Zusammenarbeit seitens von Andy Uliczka erwünscht ist. Eine Genehmigung ist schriftlich hierzu einzuholen, kann nach Erteilung aber auch jederzeit schriftlich seitens von Andy Uliczka widerrufen werden ohne Angabe von Gründen. Dem Netzwerkpartner ist ebenfalls nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Firmen an andere 5KEYS-Netzwerkpartner zu vertreiben. Soweit der Netzwerkpartner gleichzeitig für mehrere Unternehmen, die nicht Wettbewerber sind, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Außerdem ist es dem Netzwerkpartner untersagt, andere 5KEYS Netzwerkpartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. Dem Netzwerkpartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Netzwerkpartnervertrages gegen andere Netzwerkpartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen. 

(6) Des Weiteren ist das Crosslineing und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslineing bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder Personalgesellschaft, die/das bereits Netzwerkpartner bei 5KEYS in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Netzwerkpartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. 

(7) Der Netzwerkpartner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von 5KEYS/Andy Uliczka und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehört insbesondere auch die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Geschäftspartnervertrages fort. 

(8) Andy Uliczka stellt für jeden Markt (Land) rechtlich geprüfte Marketing- und Verkaufsunterlagen zur Verfügung, die für den Netzwerkpartner im Backoffice hinterlegt sind. Dies schützt den Netzwerkpartner vor Abmahnungen und gibt ihm Sicherheit. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren oder sonstiger selbständig erstellter Medien und Werbemittel ist nur nach vorheriger, stets widerruflicher, schriftlicher Genehmigung durch Andy Uliczka gestattet. Die Bewerbung von 5KEY-Produkten über das Internet ist ausschließlich unter Verwendung der hinterlegten Werbemittel und Werbeaussagen erlaubt. An keiner Stelle darf der Netzwerkpartner Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei von 5KEYS machen. Für den Fall, dass der Netzwerkpartner die Waren von Andy Uliczka in anderen Internet-Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er ebenfalls nur die hinterlegten offiziellen Andy Uliczka Werbeaussagen verwenden und an keiner Stelle Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei von 5KEYS machen. Es ist den Netzwerkpartnern stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Netzwerkpartner von Andy Uliczka zu verkaufen oder sonst zu vertreiben. 

(9) Die von Andy Uliczka vermittelten Waren und Dienstleistungen dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homepartys, Online-Homeparties, Online-Netzwerkeveranstaltungen oder in Online-Konferenzen von den Netzwerkpartnern vorgestellt und/oder verkauft werden. Die Waren dürfen von dem Netzwerkpartner ferner nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Andy Uliczka auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Einschränkung hierbei ist, dass der Netzwerkpartner auf dieser Messe keine Produkte von Mitbewerbern anbieten darf. Die von Andy Uliczka vermittelten Produkte und Dienstleistungen dürfen im Übrigen in Gastronomiebetrieben und sonstigen Ladengeschäften wie z.B. Supermärkten oder Tankstellen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Andy Uliczka vertrieben werden. 

(10) Die Waren dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden. 

(11) Der Netzwerkpartner darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von Andy Uliczka / 5KEYS handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als unabhängiger Andy Uliczka / 5KEYS Netzwerkpartner vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „Unabhängiger 5KEYS Netzwerkpartner“ aufweisen. Dem Netzwerkpartner ist es ferner untersagt, im Namen von Andy Uliczka / 5KEYS für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. 

(12) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Netzwerkpartner verantwortlich zu übernehmen. 

(13) Andy Uliczka ermöglicht dem Netzwerkpartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls dürfen der Netzwerkpartner selbst oder aber seine Familienmitglieder andere Netzwerkpartner dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen.

(14) Der Netzwerkpartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder solche negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig Bewertungen zur Abwerbung von Netzwerkpartnern anderer Unternehmen einzusetzen. 

(15) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. von Andy Uliczka / 5KEYS sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Netzwerkpartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Andy Uliczka weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. 

(16) Auch die Verwendung des Namens, der Marken, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen (künftig Kennzeichen) von Andy Uliczka / 5KEYS ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains, die ein Kennzeichen von Andy Uliczka / 5KEYS in jeglicher Schreibweise enthalten. Andy Uliczka kann verlangen, dass Internetdomains, die ein Kennzeichen von Andy Uliczka / 5KEYS verwenden und deren Verwendung nicht von Andy Uliczka schriftlich genehmigt worden ist, gelöscht werden und/oder an Andy Uliczka übertragen werden.

(17) Eine natürliche Person, ebenso wie eine juristische Person, ist nur zum Erreichen einer Position im Karriereplan berechtigt. 

(18) Ein Netzwerkpartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Empfehlungsgeber bei Andy Uliczka / 5KEYS registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch Andy Uliczka für die alte Position des Netzwerkpartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der kündigende Netzwerkpartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für Andy Uliczka verrichtet hat. 

(19) Dem Netzwerkpartner ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über Andy Uliczka, deren Produkte und Dienstleitungen, der Produktpartnern und Brandgebern von Andy Uliczka, dem Andy Uliczka Vergütungs- und Karriereplan oder sonstige Andy Uliczka / 5KEYS Leistungen zu antworten. Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an Andy Uliczka weiterzuleiten. 

(20) Der Netzwerkpartner darf nur in solchen Ländern Waren für Andy Uliczka vertreiben oder neue Netzwerkpartner gewinnen, die offiziell von Andy Uliczka eröffnet wurden. 

(21) Der Netzwerkpartner, der zugleich Empfehlungsgeber ist, ist verpflichtet, seine Downline zu unterstützen und fortzubilden. Beispielhaft aber nicht abschließend soll der Empfehlungsgeber seine Downline in die Verkaufstechniken und die Waren einweisen, die Rechte und Pflichten erläutern einschließlich der Hingabe sämtlicher rechtlich relevanter Vertragsdokumente, den Provisionsplan erläutern und Trainingsmaßnahmen durchführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erhält der Empfehlungsgeber nicht, da er an dem Erfolg seiner Downline durch eine entsprechende Verprovisionierung beteiligt ist. 

(22) Dem Netzwerkpartner ist es untersagt, selbst oder durch Dritte die Waren und Leistungen unterhalb des von Andy Uliczka empfohlenen Weiterverkaufspreises zu veräußern. 

(23) Der Netzwerkpartner ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Andy Uliczka zuzuordnen gem. Art. 29 DSGVO, sodass der Netzwerkpartner personenbezogene Daten der Endkunden und der durch ihn vermittelten Netzwerkpartner ausschließlich unter Aufsicht und auf Weisung von Andy Uliczka verarbeiten darf, es sei denn, dass der Netzwerkpartner nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet ist. Der Netzwerkpartner hat die personenbezogenen Daten stets nach den Vorgaben und Weisungen von Andy Uliczka zu verarbeiten und sicherzustellen, dass diese Daten in vollständiger Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen, einschließlich der DSGVO und des BDSG-Neu, verarbeitet, aufbewahrt und vernichtet werden. Insbesondere hat der Netzwerkpartner die Endkunden bzw. geworbenen Netzwerkpartner auf die Erfassung, Speicherung und Nutzung (einschließlich des Nutzungszwecks) ihrer personenbezogenen Daten hinzuweisen und erforderlichenfalls eine schriftliche Einwilligung darüber einzuholen, dass der Netzwerkpartner die Daten weiterhin (etwa zum Zwecke der Information über neue Produkte) verwenden darf. Der Netzwerkpartner verpflichtet sich sicherzustellen, dass die ihm bekanntwerdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten der Endkunden über die vertraglichen Vorgaben hinaus nicht an Dritte weitergegeben, gespeichert oder genutzt werden.

§ 34 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 33 geregelten Pflichten des Netzwerkpartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch Andy Uliczka unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. 

(2) Kommt es nach Ablauf der Frist im Sinne des Absatzes (1) erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen von Andy Uliczka gestellt wird und im Streitfall durch das zuständige Landgericht zu überprüfen ist, fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Netzwerkpartner zu ersetzen verpflichtet ist. 

(3) Der Netzwerkpartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die Andy Uliczka / 5KEYS durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 33 entstehen, außer der Netzwerkpartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 

(4) Der Netzwerkpartner stellt Andy Uliczka, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 33 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Netzwerkpartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung Andy Uliczka von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Netzwerkpartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die Andy Uliczka in diesem Zusammenhang entstehen.  

§ 35 Netzwerkpartnerschutz / Kein Gebietsschutz

(1) Jenem aktiven Netzwerkpartner, der einen neuen Netzwerkpartner erstmals bei Andy Uliczka gemeldet hat, wird der Neue in seine Struktur zugewiesen (Netzwerkpartnerschutz), wobei das Datum des Eingangs des Registrierungsantrages oder der Online Registrierung bei  Andy Uliczka für die Zuteilung gilt. Sofern zwei Netzwerkpartner denselben neuen Netzwerkpartner als für sich geworben beanspruchen, wird Andy Uliczka nur den in der Erstregistrierung genannten Empfehlungsgeber berücksichtigen. 

(2) Die Einhaltung der Netzwerklinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von Andy Uliczka / 5KEYS und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Netzwerkpartner. Ein Wechsel eines Netzwerkpartners in eine andere Linie ist nicht möglich, es sei denn 100% der von diesem Vorgang betroffenen Personen geben ihre schriftliche Einwilligung zu einem Wechsel. Sollte ein Netzwerkpartner versuchen über einen Strohmann, einen Ehegatten, einen sonstigen Verwandten, einem Handelsnamen, eine Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder Treuhandgesellschaften die Linie zu wechseln oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine solche Netzwerkpartnerschaft herbeiführen, kann dies zum Verlust der Netzwerkpartnerschaft durch unmittelbare außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen. 

(3) Der sich registrierende Netzwerkpartner ist verpflichtet, die Daten des Empfehlungsgebers ordnungsgemäß und vollständig zu übermitteln. Andy Uliczka ist berechtigt, Namen und Adressen eines Netzwerkpartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen und Anschreiben mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ oder ähnlich retourniert werden und dieser Netzwerkpartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern Andy Uliczka durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von diesem Netzwerkpartner zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten. 

(4) Dem Netzwerkpartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu. Ferner ist es ihm untersagt, mit einem Gebietsschutz zu werben. 

§ 36 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung

(1) Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von Andy Uliczka können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. 

§ 37 Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot

(1) Andy Uliczka behält sich vor, den Netzwerkpartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Waren zum Nachweis seiner Steuernummer und Umsatzsteuer-ID sowie der Gewerbeanmeldung aufzufordern. 

(2) Provisionen des Netzwerkpartners werden auf ein durch den Netzwerkpartner bei Vertragsschluss benanntes oder im Dashboard hinterlegtes Geschäftskonto oder Girokonto ausgezahlt. 

(3) Sämtliche Provisionszahlungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Karriere-/Vergütungsplan. 

(4) Andy Uliczka ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist Andy Uliczka zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente [siehe unter (1) bis (2)] vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens von Andy Uliczka, gilt als vereinbart, dass dem Netzwerkpartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht. 

(5) Andy Uliczka ist berechtigt, Forderungen, die Andy Uliczka gegen den Netzwerkpartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Sofern ein bereits verprovisionierter Waren- oder Dienstleistungskauf eines Kunden rückabgewickelt wird, so ist die bereits geleistete Provision zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt in dem Monat der Rückabwicklung des Kaufs mit dem Kunden gegebenenfalls durch Verrechnung mit bestehenden Provisionsansprüchen und unter Abzug der erlangten Qualifikation im Karriereplan. 

(6) Der Netzwerkpartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

(7) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen von Netzwerkpartnern aus Netzwerkpartnerverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet. 

(8) Fehlerhafte Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung sind Andy Uliczka binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung als genehmigt. 

(9) Der Netzwerkpartner kann seine Provisionen jederzeit in seinem Dashboard einsehen und sofern vorhanden und verfügbar, abrufen. 

§ 38 Sperrung des Netzwerkpartners

(1) Für den Fall, dass der Netzwerkpartner auf Anforderung von Andy Uliczka nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht Andy Uliczka die vorübergehende Sperrung des Netzwerkpartners innerhalb des Vertriebssystems bis zum Zeitpunkt der Erbringung der angeforderten Unterlagen zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Netzwerkpartner nicht zur außerordentlichen Kündigung, außer der Netzwerkpartner hat die Sperrung nicht zu vertreten. 

(2) Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. 

(3) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich Andy Uliczka das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. Andy Uliczka behält sich insbesondere vor, den Zugang des Netzwerkpartners ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Netzwerkpartner gegen die in den § 32, § 33 und § 43 (2) genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Netzwerkpartner die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von Andy Uliczka nicht innerhalb der in § 34 genannten Frist beseitigt. Bei einem Verstoß gegen die in § 43 (2) geregelten Pflichten ist Andy Uliczka ohne vorherige Abmahnung zur Sperrung berechtigt. 

§ 40 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung / Tod eines Netzwerkpartners

(1) Der Netzwerkpartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann nur vom Netzwerkpartner unter Einhaltung der Schriftform bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Andy Uliczka hat das Recht, den Netzwerkpartnervertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Netzwerkpartner innerhalb eines Zeitraumes von zwölf aufeinander folgenden Monaten keine Umsätze tätigt und keinerlei Aktivität zeigt, die durch das System nachgewiesen ist.

(2) Der Netzwerkpartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Netzwerkpartners oder dessen Löschung im Handelsregister Der Netzwerkpartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer Netzwerkpartnervertrag geschlossen werden, durch den er in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung der Netzwerkpartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Andy Uliczka über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist. 

(3) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in Absatz (1) behält sich Andy Uliczka das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 32, § 33 und § 43 (2) geregelten Pflichten vor, sofern der Netzwerkpartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 34 nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 43 (2) geregelten Pflichten ist Andy Uliczka ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche. 

(4) Domains, die den Namen „Andy Uliczka“ / 5KEYS oder eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von Andy Uliczka / 5KEYS beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind an Andy Uliczka herauszugeben. 

(5) Nach der Beendigung eines Vertrages ist ein erneuter Vertragsschluss erst nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich. 

(6) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Netzwerkpartner kein Recht auf Provisionierung ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Netzwerkpartner kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. 

§ 41 Haftungsausschluss

(1) Sofern Andy Uliczka seinen Vertrieb einstellt, da nachträglich festgestellt wird, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht verkehrsfähig ist oder, sofern der Lieferant von Andy Uliczka seine Tätigkeit einstellt, oder die Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder die Ware nur noch mit geänderten Inhalten geliefert wird, haftet Andy Uliczka hierfür ausdrücklich nicht. 

(2) Im Übrigen haftet Andy Uliczka für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch Andy Uliczka, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

(3) Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Andy Uliczka, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. 

(4) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Andy Uliczka nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von Andy Uliczka, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Netzwerkpartner sind für Andy Uliczka fremde Informationen im Sinne des TMG. 

(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

§ 42 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Anteilsübertragung bei juristischer Person oder Personengesellschaft

(1) Andy Uliczka ist jederzeit berechtigt, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sich der Rechtsnachfolger an die gesetzlichen Vorschriften, wie auch die geltenden Verträge, hält. 

(2) Der Netzwerkpartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Andy Uliczka und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Netzwerkpartnerantrages des Dritten an Andy Uliczka berechtigt, sofern nicht Andy Uliczka von seinem ihm zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Zustimmung kann durch Andy Uliczka, sofern er von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, Andy Uliczka die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. Andy Uliczka hat nach Eingang der schriftlichen Anzeige einen Monat Zeit, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen die Netzwerkpartner- und Lieferbedingungen Deutschland von Andy Uliczka entfällt das Recht des Netzwerkpartners zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, das der verkaufende Netzwerkpartner von Andy Uliczka noch Geld schuldet. 

(3) So fern als Netzwerkpartner eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig. 

(4) Sofern eine neue als Netzwerkpartner registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Netzwerkpartnerschaft beantragt haben, ebenfalls als Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus der als Netzwerkpartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden zulässig. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, so behält Andy Uliczka sich die Kündigung des Vertrages der als Netzwerkpartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor. 

§ 43 Trennung/Scheidung

Für den Fall, dass ein als Ehepaar, gesetzlich eingetragene Lebensgemeinschaft, juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Netzwerkpartner seine Gesellschaft intern beendet, gilt dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur eine Netzwerkpartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welchen Gesellschafter die Netzwerkpartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies Andy Uliczka schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Netzwerkpartnerschaft bei Andy Uliczka / 5KEYS behält sich Andy Uliczka das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Netzwerkpartners führt, zu einem Verstoß gegen diese  Netzwerkpartner- und Lieferbedingungen Deutschland, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.

§ 44 Verjährung

Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Schadens oder der Erkennbarkeit des Schadens. 

§ 45 Datenschutzerklärung

(1) Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Netzwerkpartner ist:

Andy Uliczka
Im kleinen Dorf 2
29588 Oetzen
Germany
E-Mail: service@5keys.me 

(2) Wir erheben personenbezogene Daten für nachfolgende Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

(3) Wir speichern personenbezogene Daten so lange, wie es für die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Verarbeitung nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Daten, die wir aufgrund einer erteilten Einwilligung verarbeiten, speichern wir so lange, bis die Einwilligung widerrufen wird. Daten, die wir zur Durchführung eines Vertrags verarbeiten, speichern wir so lange, wie das Vertragsverhältnis besteht und ggf. darüber hinaus, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen uns dazu verpflichten. Daten, die wir aufgrund unserer berechtigten Interessen verarbeiten, speichern wir so lange, wie das Interesse des Betroffenen an einer Löschung der Daten nicht überwiegt.

(4) Bei der Registrierung und im Rahmen der Durchführung eines Vertrags als Netzwerkpartner verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:

  • Anrede
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • IBAN und BIC
  • Firmenname
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID-Nummer.

Diese Informationen sind zur Begründung und Durchführung des Vertrages als Netzwerkpartner erforderlich, insbesondere zur Abwicklung der Provisionszahlungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

(5) Der Netzwerkpartner verfügt über einen Zugang zum Backoffice. In diesem Backoffice erhält der Netzwerkpartner eine Übersicht der Bestellungen, die durch ihn veranlasst wurden. Hierzu werden folgende Informationen über die Personen angezeigt, die der Netzwerkpartner zur Bestellung veranlasst hat:

  • Bestellnummer
  • Bestelldatum
  • Name
  • Vorname
  • Bestellstatus und Zahlungsstatus
  • E-Mail

Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit von Provisionsansprüchen erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Darüber hinaus kann der Netzwerkpartner im Backoffice eine Teamübersicht sehen. Dort erhält er Informationen zu den von ihm geworbenen Netzwerkpartner in seiner Downline. Hierzu werden ihm folgende Informationen angezeigt: 

  • Level
  • Kunden-Nr.  
  • Adresstyp
  • Firma
  • Vorname, Name
  • Ort
  • E-mail

Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit der Provisionsansprüche erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

(6) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags als Netzwerkpartner oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von Andy Uliczka erforderlich ist oder sofern hierzu nicht eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.

Wir bedienen uns zudem externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) für die Durchführung des Vertrages. Mit den Dienstleistern wurden separate Auftragsdatenverarbeitungsverträge geschlossen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Im Übrigen sind Dritte, die keine Auftragsverarbeiter von Andy Uliczka sind, selbst als eigene Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts verpflichtet, die Daten der Netzwerkpartner nach Maßgabe der DSGVO und anderen geltenden, datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.

a) Zur Berechnung der Differenzprovision der Netzwerkpartner aus der Up-Line werden die oben in Abs. 5 aufgeführten Informationen zu den Bestellungen sowie der Teamübersicht auch den Netzwerkpartnern angezeigt, in deren Down-Line der Netzwerkpartner steht. Hierzu erhalten die Netzwerkpartner aus der Up-Line folgende Informationen:

  • Level
  • Kunden-Nr.
  • Adresstyp
  • Firma
  • Vorname, Name
  • Ort
  • E-Mail

Diese Informationen sind zur Berechnung und Nachverfolgbarkeit der Differenzprovision der Up-Line des Netzwerkpartners erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

b) Zur Ausführung der Lieferung werden ggf. Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Netzwerkpartner an Versandunternehmen zur Ausführung der Lieferung weitergeleitet.

c) Zur Zahlungsabwicklung werden die Zahlungsdaten der Netzwerkpartner, nämlich Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, IBAN und BIC an Kreditinstitute oder Zahlungsintermediäre weitergeleitet.

d) Zur Abwicklung der Buchhaltung gibt Andy Uliczka personenbezogene Daten, nämlich Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Netzwerkpartner im Zusammenhang mit Kundenbestellungen sowie Provisionsabrechnungen, an ihren externen Buchhaltungsdienstleister weiter.

Die Datenübermittlung an die unter Abs. 6 lit. b) – d) genannten Dienstleister erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Netzwerkpartner. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

(7) Andy Uliczka ist aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, die Adress- und Zahlungsdaten der Netzwerkpartner für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. Allerdings nimmt Andy Uliczka nach zwei Jahren eine Einschränkung der Verarbeitung vor, d. h. die Daten der Netzwerkpartner werden nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt. Rechtsgrundlage für diese Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO. Darüber hinaus werden mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages als Netzwerkpartner, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, die Daten der Netzwerkpartner gelöscht.

(8) Der Netzwerkpartner hat das Recht:

  • Auskunft zu verlangen zu Kategorien der verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecken, etwaigen Empfängern der Daten, der geplanten Speicherdauer (Art. 15 DSGVO)
  • die Berichtigung bzw. Ergänzung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);
  • eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO);
  • einer Datenverarbeitung, die aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen soll, aus Gründen zu widersprechen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 DSGVO);
  • in bestimmten Fällen im Rahmen des Art. 17 DSGVO die Löschung von Daten zu verlangen – insbesondere soweit die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind bzw. unrechtmäßig verarbeitet werden, oder der Netzwerkpartner seine Einwilligung widerrufen oder einen Widerspruch erklärt hat;
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung von Daten zu verlangen, soweit eine Löschung nicht möglich bzw. die Löschpflicht streitig ist (Art. 18 DSGVO)
  • auf Datenübertragbarkeit, d.h. der Netzwerkpartner kann seine Daten, die er von Andy Uliczka bereitgestellt hat, in einem gängigen maschinenlesbaren Format wie z.B. CSV erhalten und ggf. an andere übermitteln (Art. 20 DSGVO).

Zur Geltendmachung seiner Rechte kann der Netzwerkpartner sich an Andy Uliczka oder den Datenschutzbeauftragten von Andy Uliczka wenden (siehe Kontaktdaten am Anfang der Datenschutzerklärung)

Ferner hat der Netzwerkpartner das Recht, sich jederzeit bei einer der Datenschutzbehörden über die Verarbeitungsprozesse zu beschweren. Eine Liste aller Datenschutzbehörden findet sich unter folgendem Link: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

 

§ 46 Einbeziehung des Vergütungssystems, des Provisionsplans, des Marketingplanes / Einwilligung in die Weitergabe von personenbezogenen Daten

(1) Das Vergütungssystem, der Provisionsplan und der Karriereplan sind ebenfalls Bestandteil des Netzwerkpartnervertrages, was der Netzwerkpartner ebenso wie die Kenntnisnahme der vorgenannten Dokumente mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege bestätigt. Der Netzwerkpartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten. 

(2) Ferner ist auch die Datenschutzerklärung (vgl. § 15) ausdrücklich Bestandteil dieses Vertrages, was der Netzwerkpartner mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege bestätigt. Der Netzwerkpartner stimmt mit der Versendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars auf dem elektronischen Wege der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten innerhalb von 5KEYS sowie an die direkten Empfehlungsgeberlinie des Geschäftspartners zu. 

(3) Andy Uliczka ist zu einer Änderung des Vergütungssystems, des Karriereplans zu jeder Zeit berechtigt. Andy Uliczka wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Netzwerkpartner hat das Recht, sofern er nicht mit den Änderungen einverstanden ist, seinen Vertrag nach der Ankündigung bis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Sofern er seinen Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Netzwerkpartner die Änderung automatisch an. 

§ 47 Einwilligung zur Verwendung von fotografischen und audiovisuellen Material

Der Netzwerkpartner gewährt Andy Uliczka unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Netzwerkpartner zu erfassen bzw. durchzuführen.

 

Nachfolgend für alle Vertragspartner bindend

§ 48 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Netzwerkpartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

(2) Sofern der Netzwerkpartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort Uelzen. 

§ 49 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Andy Uliczka ist zu einer Änderung der Netzwerkpartner- und Lieferbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Andy Uliczka wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Netzwerkpartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist Andy Uliczka berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. 

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen aller Bedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Bedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten 

(4) E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Sig­na­tur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

(5)  Andy Uliczka ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die ins­be­son­de­re Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche An­ga­ben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Über­nah­me redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird Andy Uliczka gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet- Seiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist Andy Uliczka nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von Andy Uliczka nachkommt oder “Gefahr im Verzuge” vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie Andy Uliczka bekannt sind, oder, bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.

§ 50 Informationen zur Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr

(2) Andy Uliczka ist stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus der Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. An einem Verfahren bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Andy Uliczka allerdings nicht teil. Der Rechtsweg steht jederzeit offen.

AGB Stand März 2024 Version 2.0